Die Hana-Menschenrechtsorganisation hat glaubwürdige Informationen erhalten, wonach sich vier ausländische Staatsangehörige derzeit in einem Zustand rechtlicher Ungewissheit im Zentralgefängnis von Sanandadsch befinden.
Nach vorliegenden Erkenntnissen handelt es sich bei den Inhaftierten um zwei deutsche Staatsbürger, einen syrischen Staatsangehörigen sowie eine kurdische Person mit irakischer Staatsbürgerschaft. Ihnen wird Spionage vorgeworfen. Sie werden jedoch ohne grundlegende rechtsstaatliche Garantien festgehalten – darunter das Recht auf einen Dolmetscher, auf anwaltlichen Beistand sowie auf konsularische Betreuung.
Diese Festnahmen stehen im Zusammenhang mit den verstärkten Sicherheitsmaßnahmen der Islamischen Republik Iran nach dem jüngsten zwölftägigen bewaffneten Konflikt zwischen Iran und Israel. In diesem Zeitraum haben iranische Sicherheits- und Justizbehörden eine erhebliche Zahl von Personen, darunter auch ausländische Staatsangehörige, unter dem pauschalen Vorwurf der Spionage für Israel festgenommen. Mindestens vier Personen wurden bislang aufgrund solcher Vorwürfe hingerichtet – ohne Zugang zu einer angemessenen Verteidigung oder den Garantien eines fairen und öffentlichen Gerichtsverfahrens, wie sie das Völkerrecht vorsieht.
Die Hana-Menschenrechtsorganisation zeigt sich zutiefst besorgt über die fortdauernde rechtliche Unsicherheit dieser vier Inhaftierten und fordert die Islamische Republik Iran nachdrücklich auf, deren Rechte gemäß ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen zu gewährleisten. Dazu gehören insbesondere der unverzügliche Zugang zu qualifizierten Rechtsbeiständen, zu unparteiischen Dolmetscherdiensten und zu konsularischem Schutz gemäß dem Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen von 1963 sowie dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPbpR), dem der Iran beigetreten ist.